Aktuelles & Informationen
Hier finden Sie Informationen zu aktuellen Themen und weiterführende Links.
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Coronavirus (SARS-Cov-2) und Oridinationsbesuche
Grundsätzlich gilt für alle Kunden:
Da im Zuge der Untersuchungen und Behandlungen der derzeit empfohlene Abstand von mindestens 2 Meter nicht immer gewährleistet werden kann, gilt innerhalb der Ordination ab Montag 25.01.2021 die Pflicht eine FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske ohne Ausatemventil)zu tragen. Außerdem dürfen sich nicht mehr als 2 Personen im Warteraum aufhalten. Dies ergibt sich durch die Anordnung, dass pro Kunde mindestens 10 m2 im Kundenbereich zur Verfügung stehen müssen..
KOMMEN SIE NICHT IN DIE TIERARZTPRAXIS
um eine Ansteckung anderer Personen zu vermeiden, wenn Sie:
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Fieber, Husten, Atembeschwerden haben
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In den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder in den letzten zwei Wochen in Italien, Tirol, Deutschland, Frankreich, China, Hongkong, Japan, Singapur, Südkorea oder im Iran waren
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Bitte bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450.
FALLS SIE SONSTIGE KRANKHEITSSYMPTOME HABEN, KOMMEN SIE BITTE NICHT IN DIE TIERARZTPRAXIS:
a. Auch, wenn Sie sich in einem sonstigen kranken oder krankheitsverdächtigen Zustand befinden, suchen sie bitte die Tierarztpraxis nicht auf, überlassen sie den Besuch einer anderen gesunden unverdächtigen Person.
b. Gehören Sie einer Risikogruppe an, so bleiben Sie zu Hause. Lassen Sie Ihr Tier von einer gesunden Person überbringen.
VOR DEM BESUCH IN DER TIERARZTPRAXIS & TERMINVEREINBARUNG
Beachten Sie bitte vor Besuch die allgemein vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen: Wichtig!
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Regelmäßiges Händewaschen mit Wasser und Seife.
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Nicht in die Handflächen husten oder niesen, bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch.
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Halten Sie einen Mindestabstand von ca. einem Meter zu krankheitsverdächtigen Personen.
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Sorgfältige mehrmals tägliche Händereinigung inkl. ausreichender Desinfektion!
ANKUNFT:
a.Nutzen Sie das Angebot auch außerhalb der Tierarztpraxis im Freien zu warten; die Kontaktmöglichkeit im Wartezimmer soll damit auf ein Mindestmaß eingeschränkt werden.
b. Bitte beachten Sie den einzuhaltenden Mindestabstand (2m).
c. Kommen Sie alleine und ohne weiterer Begleitpersonen (z.B. Kindern, etc.)
WARTEZIMMER – ORDINATION (BEHANDLUNG):
a. Geben Sie dem medizinischen und nichtmedizinischen Personal nicht die Hand.
b. Der notwendige Besuch in der Ordination oder Klinik soll so kurz als möglich gehalten werden.
c. Medikamente und Tierfutterbedarf können telefonisch vorbestellt, zugestellt oder durch einen kurzen Besuch rasch abgeholt werden.
Informationen für an COVID-19 erkrankte Besitzer von Hunden und Katzen
Die Krankheit COVID-19 (Coronavirus disease) wird durch das neu aufgetretene SARS-CoV-2 verursacht. Dieses Virus unterscheidet sich deutlich von den in unseren Hunde- und Katzenpopulationen seit langer Zeit kursierenden Coronaviren.
Mit SARS-CoV-2 infizierte Menschen scheiden große Mengen an Virus aus, die Ansteckungsgefahr ist zwischen Menschen hoch.
Es gibt Hinweise, dass das SARS-CoV-2 in seltenen Einzelfällen von an COVID-19 erkrankten Personen auf Hunde und Katzen übertragen werden kann, was nicht unbedingt zur Infektion führen muss, sondern ev. auch nur eine äußerliche Verschmutzung (Kontamination) mit dem Virus verursachen kann. Obwohl die Pandemie schon sehr große Ausmaße angenommen hat, sind derzeit weltweit lediglich 3 Tiere (2 Hunde und 1 Katze) positiv diagnostiziert worden (Stand 28.03.2020).
Es gibt derzeit keinen Hinweis, dass umgekehrt Menschen durch Hunde und Katzen infiziert werden, da diese Tiere den Erreger nicht in ausreichenden Mengen ausscheiden dürften.
Es besteht daher keinerlei Grund, Hunde und Katzen wegzugeben oder eine Euthanasie zu wünschen, aus Angst vor Ansteckung durch das Tier.
Folgende MAßNAHMEN werden AUS SICHERHEITSGRÜNDEN für COVID-19-erkrankte Personen mit Hunden oder Katzen empfohlen:
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Hunde und Katzen von infizierten Personen sollen möglichst in ihrem Zuhause bleiben und nicht außer Haus gegeben werden.
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Infizierte / erkrankte Personen scheiden große Erregermengen aus, weshalb Hygienemaßnahmen zu Hause (wenn nicht hospitalisiert) jedenfalls wichtig sind. Häufiges und sorgfältiges Händewaschen mit Seife, ev. auch mit Desinfektionsmittel, ev. Verwendung einer Maske, häufige Reinigung von Oberflächen und Böden sowie Lüften der Räume können entscheidend zur Verringerung der kursierenden Virusmenge beitragen.
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Infizierte Personen sollen direkten Kontakt zu ihren Tieren vermeiden.
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Die Tiere sollen möglichst durch eine nicht-infizierte Kontaktperson oder ein Familienmitglied der infizierten Person betreut werden.
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Die betreuende Person soll eine eigene Überbekleidung bei der Fütterung und Pflege des Tieres verwenden.
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Die betreuende Person soll für Spaziergänge mit dem Hund die Wohnung / das Haus nicht mit der im Innenbereich getragenen Überbekleidung verlassen, sondern diese im Eingangsbereich deponieren und gegen eine für den Ausgang bestimmte wechseln. Umgekehrt ist beim Zurückkommen die Außenbekleidung wieder im Eingangsbereich zu wechseln. Ein Kontakt zwischen der Überbekleidung für den Innenbereich und der für den Außenbereich ist zu vermeiden.
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Halsband, Leine etc. müssen im Eingangsbereich bleiben, ohne Kontakt zum COVID-19-Patienten.
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Während des Ausganges mit dem Hund ist auf Abstand zu anderen Tieren zu achten, der Kot ist einzusammeln.
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Die Pfoten sollen vor dem Ausgang mit Seife (kein Desinfektionsmittel) gereinigt werden.
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Bei Auftreten von Krankheitssymptomen ist ein Tierarzt / eine Tierärztin telefonisch zu kontaktieren.
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Katzen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht ins Freie gelassen werden.
Quelle: Prof. Etienne Thiry, Liège Université: Coronavirus et animaux domestiques: les faits
Update zur Rolle von Tieren bei der COVID-19-Pandemie (Stand 24.02.2021)
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Die COVID-19-Pandemie läuft nach wie vor horizontal zwischen Menschen ab. Mit dem SARS-CoV-2 infizierte Menschen stellen eine Ansteckungsgefahr für Kontaktpersonen und verschiedene Tierspezies dar.
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Das SARS-CoV-2 hat ein weites Wirtsspektrum, Empfänglichkeit wurde für zahlreiche Spezies nachgewiesen. Seit Beginn der Pandemie sind Fälle von Feldinfektionen bei Katzen, Hunden, Frettchen, Nerzen, Großkatzen und Gorillas berichtet worden, die in direktem Kontakt mit an COVID-19 erkrankten Menschen standen. Durch experimentelle Infektionen ist Empfänglichkeit auch u.a. für Kaninchen, Goldhamster, Marderhunde und Weißwedelhirsche nachgewiesen worden.
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Die Infektion verläuft bei Tieren oft subklinisch, kann aber auch mit Mattigkeit, Inappetenz, respiratorischen und/oder enteralen Symptomen einhergehen.
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Serologische Studien aus Frankreich, Italien und Texas bieten erste Informationen, wie häufig Hunde und Katzen von SARS-CoV-2 infizierten Personen angesteckt werden. In solchen Haushalten wurden bei 8/34 (23,5%, Frankreich); 1/22 (4,5%, Italien); 7/16 (43,8%, Texas) der Katzen und bei 2/13 (15,4%, Frankreich); 6/47 (12,8%, Italien); 7/59 (11,9%, Texas) der Hunde Antikörper gegen das SARS-CoV-2 nachgewiesen.
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Sehr stark von der SARS-CoV-2-Infektion betroffen sind Nerze. In verschiedenen Ländern Europas, in den USA und in Canada sind in zahlreichen Nerzfarmen Tiere positiv getestet worden, die Verbreitungstendenz ist sehr hoch. In den betroffenen Farmen werden respiratorische Krankheitssymptome und erhöhte Mortalität beschrieben. Die FAO, OIE und WHO haben eine Risiko-Erhebung durchgeführt, die zum Schluss kam, dass das Risiko zur Weiterverbreitung des Virus aus Pelztierfarmen auf Menschen und in Wildtierpopulationen hoch ist (Meldung vom 19.02.2021). In den Niederlanden wurden Streunerkatzen in der Umgebung von Nerzfarmen positiv auf das SARS-CoV-2 getestet und in den USA wurde eine SARS-CoV-2-Infektion in einem frei-lebenden Wildnerz nachgewiesen. Es besteht weltweit die berechtigte Sorge, dass sich in empfänglichen Spezies Virusreservoire, ev. auch mit Virusmutanten (wie in den Nerzen geschehen), bilden und zu einer weiteren Gefahr für die menschliche Gesundheit entwickeln könnten. Es ist daher sehr wichtig, den Eintrag des SARS-CoV-2 in empfängliche Spezies, speziell auch in Nutz- und Wildtierpopulationen, zu verhindern.
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Hochempfängliche Spezies scheiden große Erregermengen aus und stecken dadurch auch Kontakttiere an. Das wurde bis jetzt für Katzen, Frettchen, Goldhamster, Großkatzen, Weißwedelhirsche, Marderhunde und Gorillas nachgewiesen. Eine Übertragung des SARS-CoV-2 von Tieren auf den Menschen wurde bis jetzt nur bei Nerzen nachgewiesen. Es gibt bisher keine Berichte, dass Menschen durch Hunde oder Katzen mit dem SARS-CoV-2 infiziert worden wären.
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Es gilt unverändert, dass Hunde und Katzen im derzeitigen Infektionsgeschehen keine Rolle spielen. SARS-CoV-2-infizierte Personen sollen den Kontakt mit ihren Haustieren so weit wie möglich vermeiden, strikte Hygieneregeln beachten und die Tiere keineswegs weggeben.
Beim Ausführen von sogenannten "Listenhunden" sind die im Hundehaltegesetz angeführten Punkte zu beachten, besonders wenn ev. Personen das Ausführen übernehmen, die mit dem Tier nicht vertraut sind, da der Besitzer erkrankt ist oder unter Quarantäne steht.
https://www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Hundehaltegesetz.html
Tierschutzhotline NÖ
0800 000 134
Die „Tierschutzhotline NÖ“, die am 1. Oktober 2020 um exakt 0 Uhr ihren Startschuss erfuhr, ist das jüngste Kind aus der Reihe „Tierschutz mit Hausverstand“: Dieses Pilotprojekt ist die bundesweit einzige Organisation im Bereich des Tierschutzes, die 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr ihre Dienste anbietet. Zielsetzung dieses neuartigen Serviceangebots ist die telefonische Erstberatung von Niederösterreichern, die ein verletztes Tier vorgefunden haben, Tieren in Not zur Seite stehen wollen, entlaufene Tiere oder vermeintliche Streunerkatzen auffinden etc.
Tier-Notfalltransport
24 Stunden Notfalltransport für Tiere (Pferde und Kleintiere)
Standort Berndorf
Tel.: 0676 88060 5500
www.pferde-transport.at
Neues Hundehalte- & Hundeabgabegesetz NÖ
Am 19.11.2009 wurde in Niederösterreich ein Hundehalte-und Hundeabgabegesetz für "Hunde mit Gefährdungspotential" beschlossen. Dieses Gesetz gilt für alle "auffälligen Hunde" und ganz allgemein die unten angeführten Rassen sowie deren Kreuzungen und der Kreuzung der Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Rassen:
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Bullterrier
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American Staffordshire Terrier
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Staffordshire Terrier
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Dogo Argentino
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Pit-Bull
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Bandog
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Rottweiler
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Tosa Inu
Dieses Gesetz wurde am 03.06.2023 im Zuge der Neufassung des NÖ Hundehaltegesetzes teilweise abgeändert.
Den Gesetzestext und alle damit einhergehenden Beschränkungen, Einschränkungen, Pflichten und Zusatzkosten finden Sie unter folgendem Link:
https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Allgemeine Chippflicht für Hunde
Die im Jänner 2008 in Kraft getretene Novelle zum Tierschutzgesetz sieht vor:
1) Ab 30. Juni 2008 müssen alle neugeborenen Hunde bis zum Alter von drei Monaten, jedenfalls vor der ersten Weitergabe mit einem Mikrochip versehen werden.
2) Alle Hunde, die vor dem 30. Juni 2008 geboren wurden, müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2009 mit einem Transponder (Mikrochip)gekennzeichnet sein.
3) Bis zum 31. Dezember 2009 müssen in einer zentralen österreichischen Datenbank zusätzlich zu den bisherigen Daten über Hundebesitzer und Hund auch noch das Geburtsdatum des Besitzers, ein amtlicher Lichtbildausweiß (Paß, Führerschein etc.) und dessen Dokumentennummer so wie der Beginn der Hundehaltung und das Geburtsland des Hundes registriert werden.
Impfintervalle neu
Nach einigen Monaten oder sogar Jahren, in denen die unterschiedlichsten Meldungen aus Literatur und Internet - fundiert oder auch nicht - zu einer Verunsicherung über die Impfintervalle geführt haben, gibt es nun neu Empfehlungen der Pharmaindustrie und auch international anerkannter Spezialisten für Infektionskrankheiten.
Die neuen Empfehlungen können aber nicht als eine fixe Intervallvorschrift angesehen werden, sondern je nach Infektionsdruck, bisher erfolgten Impfung, Auslandsreisen usw. sollte für jeden Patienten ein individueller Impfplan erstellt werden.
Für manche Impfungen werden dann je nach Einzelfall die Intervalle verlängert werden können, für manche gleich bleiben und einige unter Umständen auch verkürzt werden müssen.
Allgemein kann nur gesagt werden:
1) Im ersten Jahr sollte sowohl bei Hunden als auch Katzen die letzte Impfung nicht vor der 16. Lebenswoche erfolgen. Dies bedeutet im Normalfall Impfungen in der 8., 12. und 16. Lebenswoche.
2) Zur Grundimmunisierung gehört auch die erste Auffrischung nach einem Jahr (ca. 16. Lebensmonat)
3) Unabhängig von den neuen Impfintervallen werden von allen Experten jährliche Gesundenuntersuchungen, wie sie bisher im Rahmen der jährlichen Impfung automatisch durchgeführt wurden, gefordert.
Zur Erstellung eines individuellen Impfplanes wenden Sie sich bitte an Ihren behandelnden Tierarzt oder klären dies in einem Impfgespräch im Rahmen der nächsten vorgeschriebenen Impfung ab.
Auslandsreisen / EU - Heimtierausweis
Mit 3. Juli 2004 trat die EU-Verordnung 998/2003 in Kraft gemäß der alle Hunde, Katzen und Frettchen für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr mittels Mikrochip (o. gut lesbarer Tätowierung - gültig für weitere 8 Jahre) gekennzeichnet sein müssen. Am 1. Oktober 2004 endet nun auch die Übergangsfrist und die Verordnung erlangt volle Gültigkeit.
Zusätzlich wurde im Rahmen der Vereinheitlichung ein neuer Impfpass - der EU-Heimtierausweis - vorgeschrieben. Der alte Impfpass gilt noch bis zum Ablauf der 1-jährigen Gültigkeitsdauer der Tollwutimpfung (längstens 30. September 2005). Parallel dazu sollte aber ab 1. Oktober 2004 bei Auslandsreisen bereits der EU-Heimtierausweis mitgeführt werden.
Innerhalb der EU sind außer dem EU-Heimtierausweis für beinahe alle Mitgliedsstaaten keine weitern Bestätigungen für Grenzübertritte notwendig. Einige Staaten verlangen zusätzlich zur gültigen Tollwutimpfung auch noch eine Tollwuttiterbestimmung bzw. spezielle antiparasitäre Behandlungen.(siehe untenstehende Links).
Für den Reiseverkehr in und aus Drittstaaten gelten weiterhin die unterschiedlichsten Bestimmungen.
Umfangreiche Detais dazu sind auf der Homepage www.bmgf.gv.at zu finden oder telefonisch im Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Veterinärabteilung, Telefon 01/711 00-0 zu erfragen.
Bitte überprüfen Sie also vor jeder Auslandreise, ob der EU-Heimtierausweis bzw. Impfpaß Ihres Haustieres vollständig ausgefüllt ist, beachten Sie die Gültigkeit der Tollwutimpfung und informieren Sie sich über die speziellen Einreisevorschriften der einzelnen Urlaubsländer, vor allem bei Reisen in Drittstaaten.
Informationen dazu erhalten Sie bei den jeweiligen Botschaften oder Konsulaten, unter der Tierschutz - Helpline 01 / 4000 8060 und auf folgenden Homepages: www.tierschutzinwien.at unter "Reisen mit Heimtieren".
www.petsontour.de
Über den Umgang von Kindern mit Hunden
Hier finden Sie zwei Links zu Apps des "Der-Blaue-Hund" - Projektes.
Ziel dieses Projektes, das seit einigen Jahren entwickelt und dessen Lerneffekt in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen wurde, ist es, Kindern, vor allem im Alter von 3 - 6 Jahren, den richtigen Umgang mit Hunden auf spielerische Weise (Zeichentrickgeschichten)vorzuführen und damit einer Gefährdung in alltäglichen Situationen so weit als möglich vorzubeugen.
Link zum Google Play Store:
https://play.google.com/store/apps/details?id=air.de.dvg.bluedog
Link zum App Store:
https://itunes.apple.com/de/app/the-blue-dog/id1290238272?mt=8
Vorsorgeuntersuchungen
Wie beim Menschen so sind auch beim Tier Alter und Krankheit nicht gleichzusetzen. Um aber die Kombination "alt und gesund" möglichst lange zu bewahren sind rechtzeitige Vorsorgeuntersuchungen zu empfehlen.
Regelmäßige klinische Untersuchungen werden im Rahmen der jährlichen Impungen in meiner Ordination automatisch durchgeführt. Ab einem gewissen Alter (kleine Hunde ab ca. 8-10 Jahren, große Rassen ab ca. 5 Jahren, Katzen ab ca. 8-10 Jahren), oder beim Auftreten von Veränderungen sollten aber weiterführende Untersuchungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Als Vorsorgeuntersuchung ist hier vor allem die Erhebung eines umfassenden Blutprofiles zu nennen, im Anlaßfall auch Harn-, Kot-, Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen und bei Katzen auch die Messung des Blutdrucks.
Durch rechtzeitige Gesundheitskontrollen und bei Bedarf therapeutische Maßnahmen sollte es möglich sein Ihrem Tier an langes und unbeschwertes Leben zu gewährleisten.
Spezielle Kontrollprogramme
Puppy-Groth-Check
Softwaregestützte Erstellung von individuellen Wachstumskurven für Ihren Welpen.
Benötigt werden dazu: Rasse,Alter und Gewicht Ihres Welpen, das Gewicht von Vater und Mutter des Welpen
Slim Fit Programm
Softwaregestütztes Abnehmprogramm für Hunde und Katzen. Abgestimmt auf aktuelles Gewicht, Körperzustand und Zielgewicht. Mit regelmäßiger Anpassung der Futterration je nach Therapieerfolg.
Demenzbeurteilung
Bei älteren Hunden kommt es immer wieder zu Verhaltensänderungen, die denen einer Alzheimererkrankung beim Menschen ähnlich sein können. Um Ihnen die Einschätzung der Verhaltensänderungen zu erleichtern, finden Sie unter http://www.karsivan.de einen "Demenzrechner".
Desensibilisierung bei Geräuschangst
Unter diesem Link finden Sie eine kurze Anleitung zur Desensibilisierung Ihrer vierbeinigen Mitbewohner gegen Geräuschangst, vor allem in Bezug auf Feuerwerkskörper. Enthalten sind auch abspielbare Feuerwerksgeräusche.
http://www.zylkene.de/ursachen/gerausch-desensibilisierung-hunde-katzen.html
Flöhe und Zecken
Mit Beginn der warmen Jahreszeit startet auch eine neue Floh- und Zeckensaison. Am besten kann allen damit verbundenen Gefahren für Ihr Haustier, aber auch für Sie als Besitzer, durch eine wirksame Vorbeugung begegnet werden. Leider sind bei weitem nicht alle am Markt angebotenen Schutzbänder und Lotionen auch wirksam. Um Ihnen unnötige Kosten und Mühen zu ersparen erkundigen Sie sich bitte vor einem Kauf in der Ordination nach einem geeigneten Präparat. Für Risikogruppen werden auch spezielle Vorsorgeimpfungen angeboten.
Zecken und Ihr Hund
Zu den in unseren Breiten bereits seit längerem verbreiteten und von Zecken übertragenen Infektionskrankheiten FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) und Borreliose sind in den letzten Jahren durch klimatische Veränderungen und Import (Tiere die in den Urlaub mitgenommen und dort infiziert wurden oder aus Urlaubsländern mitgebrachte Tiere) noch die Babesiose, die Anaplasmose und die Ehrlichiose hinzugekommen.
Diese Erkrankungen können je nach Schweregrad und Zeitpunkt der Diagnose zum Tod eines Hundes führen. Das Erkennen dieser Erkrankungen durch den Besitzer und die korrekte Diagnose werden durch sehr variable Krankheitsverläufe erschwert.
Schutzimpfungen sind gegen Borreliose und Babesiose möglich, nicht jedoch gegen FSME, Anaplasmose oder Ehrlichiose. Daher ist ein wirksamer Schutz gegen Zeckenbefall (meist in Kombination mit einem Flohschutz) und die regelmäßige Kontrolle des Hundes nach Spaziergängen in der gesamten Zeckensaison von großer Wichtigkeit.
Informationen zu Hundekauf und Hundehaltung
Haben Sie Interesse an einem neuen vierbeinigen Mitbewohner?
Bitte informieren Sie sich bereits vor einem Neukauf eingehend über die gewünschte Rasse bzw. das gewünschte Tier um allen Beteiligten, ob Mensch oder Tier, ein langes sorgenfreies und glückliches Zusammenlebn zu ermöglichen.
Informationen über wichtige Voraussetzungen für die Anschaffung eines neuen vierbeinigen Mitbewohners und auch über kaufrechtliche Fragen erhalten Sie persönlich in der Ordination oder in zwei sehr informativen Foldern. Diese liegen ebenfalls in der Ordination auf oder können von folgenden Stellen bezogen werden:
"Hund und Kaufrecht", ein juristischer Leitfaden für alle, die sich einen Vierbeiner anschaffen wollen
Tierschutz Ombudsstelle Wien, Muthgasse 62, 1190 Wien
www.tieranwalt.at
"Augen auf beim Hundekauf", worauf Sie bei der Anschaffung eines Hundes achten sollten
Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Bestell-Service: 01 711 00 - 4700
www.bmgfj.gv.at
Hundehaltung nach Tierschutzgesetznovelle Stand Juli 2024
Ab 1. Juli 2026 ist ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden und Amphibien, Reptilien und Papageienvögel im Tierschutzgesetz verankert, der durch die Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten nachzuweisen ist. Bei Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.
Die zehn meistverbreiteten Irrtümer rund um die Ernährung von Hund & Katze
Irrtum 1: Hunde und Katzen brauchen rohes Fleisch
Sie essen es zwar gerne, aber es besteht die Übertragungsgefahr von Parasiten, Bakterien (Salmonellen) und Viren.
Irrtum 2: Hunde und Katzen sind reine Fleischfresser
Ausschließliche Fleischfütterung kann durch Mineralstoffmangel zu Hauterkrankungen, Gelenksschäden und Knochenbrüchen führen. Daher sollten selbst zubereitete Rationen auf Dauer nur dann verfüttert werden, wenn zuvor eine entsprechende Bedarfsberechnung erfolgte, welche die verschiedensten Faktoren, wie zum Beispiel Größe, Alter, Verwendungszweck und Gesundheitszustand des Tieres berücksichtigt.
Irrtum 3: Hunde und Katzen können mit Tischresten gut ernährt werden
Es ist zwar Nahrung, aber keine art- und bedarfsgerechte. Auf Dauer können Schäden durch Fehlernährung auftreten.
Irrtum 4: Am besten ist selbst zubereitetes Futter
Natürlich läßt sich anhand entsprechender Spezialliteratur artgerechtes Futter zubereiten. Dieser Aufwand macht sich aber nicht bezahlt. Die sichere Alternative stellt Fertignahrung dar, die nach ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen und strengen gesetzlichen Vorschriften zubereitet wird.
Irrtum 5: Hunde brauchen Knochen
Hunde brauchen etwas zum Kauen und zur Zahnpflege. Durch Knochen kann es jedoch zu Darmverschlüssen und durch Knochensplitter (va. bei Geflügelknochen) zu ernsten Darmverletzungen kommen.
Irrtum 6: Tiere wissen selbst, wie viel sie fressen müssen
Dies stimmt nur dann, wenn sie ihre Nahrung zu 100% durch Beutefang beziehen. Bei unseren Haushunden leiden rund 40% über sieben Jahre an Übergewicht und bei den Katzen sieht es nicht besser aus.
Irrtum 7: Das richtige Getränk für Katzen ist Milch
Dieses Klischee stimmt nicht. Keine wildlebende Katze hat nach der Muttermilch nochmals die Chance an Milch zu gelangen.
Irrtum 8: Rohe Leber ist gut für Katzen
Viele Katzen lieben Innereien. Ein Überangebot von Leber, die ein Vitamin A Lieferant ist, führt aber zu einem Überschuß dieses Vitamins und damit verbunden können Knochen- und Gelenkserkrankungen entstehen.
Irrtum 9: Fertigfutter enthält verdorbenes Fleisch
Alle für die Herstellung von Tierfertignahrung eingesetzten fleischlichen Rohstoffe dürfen nur von Tieren stammen, die "tauglich für den menschlichen Genuß" sind.
Irrtum 10: dem Fertigfutter werden süchtig machende Stoffe beigemengt
Tiere haben wie wir Menschen eindeutige Präferenzen was ihr Futter betrifft. Diese Vorlieben sind natürlich individuell verschieden. Die Beimengung von süchtig machenden Stoffen als Futterzusatz ist gesetzlich verboten.
Ernährungsberatung & Futtersuche
Ernährungsberatung
Wenn Sie Hilfe bei der Erstellung eines an die Bedürfnisse Ihres Tieres angepassten Fütterungsplanes benötigen, können Sie hier eine Liste von Ernährungsberatern finden. Ernährungsberater Liste von MyFeedingCheck.com
Futtersuche & Preisvergleich
Falls Sie nach einer bestimmten Futterzusammensetzung suchen oder einfach nur einen online Preisvergleich von einem Futtermittel machen möchten, können Sie das am einfachsten im Futtervergleichsportal MyFeedingCheck.com machen.
Erstversorgung von Jungvögeln
NICHT JEDER AM BODEN ANGETROFFENE JUNGVOGEL IST TATSÄCHLICH EIN NOTFALL !!
Bei vielen einheimischen Wildvögeln verbringen die Jungvögel kurz bevor sie die endgültige Flugfähigkeit erreichen unter Umständen einige Zeit auf dem Boden. Sie werden dort von den Elterntieren sowohl beaufsichtigt als auch gefüttert. Jungvögel sollten also nur bei offensichtlichen Verletzungen, wenn sie sich in gefährlicher Umgebung befinden, oder trotz intensievem Rufen über mehr als 2 Stunden nicht von den Elterntieren versorgt werden, vom Menschen aufgenommen werden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Tierarzt oder unter www.wildvogelhilfe.org über einen korrekten Umgang mit Jungvögeln.
Tierbetreuung (Urlaub, Krankheit, Gassidienst, Heimdienst)
Hundepension Diepolzwiese 2620 Neunkirchen
Tel.: 02635/ 66 994
www.diepolzwiese.com
Hundepension Zauberwald 2565 Neuhaus
Tel.: 0664 31 43 602
www.hundepension-zauberwald.at
diverse weiterführende Links
Allgemein
Alles über Tierärzte: www.tierarzt.at
Veterinärmedizinische Uni Wien: www.vu-wien.ac.at
Erste Hilfe und Nnotfallsapotheke
www.royal-canin.at/hund/erste-hilfe
Giftpflanzen für Hunde und Katze: www.royal-canin.de unter News & Specials - Erste Hilfe
Tierkennzeichnungsdatenbank: www.animaldata.com
Tiere suchen oder vergeben: www.tiersuche.at
Tierausbildung: www.animal-learn.de
Tierschutz: www.tierschutzverein.at // www.vier-pfoten.at // www.tiervermittlung-pro-animale.de
Die Seite für Tierliebhaber: www.tierfreunde.at
Einreisebestimmungen Großbritannien: www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm // http://ukingermany.fco.gov.uk/de/advanced-search?post
Hunde
Österreichischer Kynologenverband: www.oekv.at
Alles für Hundefreunde: www.hunde.com
Schokoladevergiftung: https://www.tierarzt-sommer.de/schokoladenvergiftung-beim-hund/
Katzen
Alles für Katzenfreunde: www.miau.de // www.katze-und-du.at
Kleine Heimtiere
Kaninchenernährung www.kaninchen-wuerden-wiese-kaufen.de
Wildtiere
Junge Wildvögel: www.wildvogelhilfe.org
Igelversorgung: www.proigel.de
Fledermäuse: www.fledermaus-rettung.at
Wildtierhotline von 9.00 - 22.00
www.pfotenhilfe.org
Nottelefon: 0677 614 25 226
Wildtierservice der Stadt Wien: täglich von 07.30 bis 22.00 +43 1 4000-49090 oder per Mail unter wildtiere@ma49.wien.gv.at
Wildtierauffangstation Traiskirchen: 0699 12194900 laudi30@yahoo.de